Leistungen und Ablauf

Verhaltenstherapie ist eine anerkannte Methode der Psychotherapie, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe gehört.

Als langjährig erfahrene Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über die staatliche Approbation und bin damit berechtigt, mit den Krankenkassen abzurechnen. Ich behandle sowohl Kassen-, Privatpatienten und Selbstzahler

Wer trägt die Kosten?

Gesetzlich versicherte Personen: Die Behandlungskosten werden bei gesetzlich Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privat versicherte Personen: Die privaten Kassen übernehmen die Kosten in der Regel auch, jedoch hängt dies von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte informieren Sie sich über die konkreten vertraglichen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters. Hierbei werde ich Sie unterstützen und begleiten.

Bitte Bringen Sie Ihre Versicherungskarte und gegebenenfalls Unterlagen (Entlass- und Arztberichte) zum Erstgespräch mit. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.

Selbstzahlende Personen: Es ist möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Dies kann für all diejenigen von Interesse sein, die nicht wünschen, dass ihre Versicherung über eine Psychotherapie informiert wird. Es sind keinerlei Formalitäten zu erfüllen.

Die Kosten für ein Coaching oder psychologische Beratung erfolgen grundsätzlich auf Basis der Selbstzahlung. Dabei orientiere ich mich an der Honorierung nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Gesetzlich versichert
Privateversichert
Beihilfe für Beamte

Gesetzlich versichert

Für gesetzlich Krankenversicherte übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Gesamtkosten einer ambulanten Psychotherapie. Dazu ist auch keine Überweisung vom Hausarzt notwendig – die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis reicht aus.

  • Sprechstunde“: Sie dient vorrangig der ersten, oberflächlichen Diagnostik mit Behandlungsempfehlung. Wenn ich Ihnen eine ambulante Psychotherapie oder eine Akutbehandlung empfehle, haben Sie als Krankenversicherte/r Anspruch auf eine Weitervermittlung über die Terminservicestelle. Hierfür dient der ptv 11-Bogen als Leitlinie.
  • Erstgespräch: In diesem wird geklärt, worum es eigentlich geht. Hierzu verschaffe ich mir einen ersten Überblick über Sie und Ihre Probleme und Sie können sich ein erstes Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen. Im Anschluss finden, falls beidseits gewünscht, bis zu vier „probatorische Sitzungen“ (Probesitzungen) statt. Die Probatorik dient vorrangig dazu, zu schauen, ob die „Chemie stimmt“. Neben dem Anlass für die Therapie werden erste Ziele und Erwartungen besprochen. Weiterhin wird eine sogenannte Anamnese - Krankheitsvorgeschichte- erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.
  • Parallel dazu wird bei Ihrem Hausarzt, Psychiater etc. ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. In diesem ergänzt Ihr Arzt Informationen zu Ihrem körperlichen Zustand.
  • Am Ende der Probatorik prüfe ich, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt.
  • Wenn dem so ist, werden Sie gemeinsam mit mir einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse stellen, i.d.R. 24 Sitzungen (12+12).

Privatversichert

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie. Allgemein sind die Leistungen jedoch nicht einheitlich geregelt und abhängig von den spezifischen Vertragsvereinbarungen mit ihrer privaten Krankenversicherung. Sie sollten vor dem ersten Gespräch in Erfahrung bringen, welche Kosten von ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Neben der „Sprechstunde“ können zunächst „Probesitzungen“ (Probatorik) in Anspruch genommen werden, um zu sehen, ob die „Chemie stimmt“.

Neben dem Anlass für die Therapie werden erste Ziele und Erwartungen besprochen. Weiterhin wird eine sogenannte Anamnese - Krankheitsvorgeschichte- erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.

Beihilfe für Beamte

Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ist in der Regel unproblematisch und wird von der Beihilfe übernommen. Die Antragsformulare erhalten sie bei ihrer zuständigen Beilhilfestelle. Neben der „Sprechstunde“ können zunächst „Probesitzungen“ (Probatorik) in Anspruch genommen werden, um zu sehen, ob die „Chemie stimmt“. Neben dem Anlass für die Therapie werden erste Ziele und Erwartungen besprochen. Weiterhin wird eine sogenannte Anamnese - Krankheitsvorgeschichte- erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung. Sie haben zunächst Anspruch auf eine Kurzzeittherapie ( 24 Sitzungen).

Wie bekomme ich einen Therapieplatz?

Zunächst nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch zu mir Kontakt auf.

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage führe ich keine Warteliste. Freiwerdende Therapieplätze werden an zu der Zeit nachfragende Patient*Innen vergeben.

Wie läuft das dann ab?

Zunächst werden Sie zu einem Erstgespräch im Rahmen einer sogenannten Sprechstunde eingeladen. In diesem wird geklärt, worum es eigentlich geht. Hierzu verschaffe ich mir einen ersten Überblick über Sie und Ihre Probleme und Sie können sich ein erstes Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen. Im Anschluss finden bis zu vier „probatorische Sitzungen“ (Probesitzungen) statt. Es ist möglich, bei mehreren Therapeuten Probesitzungen wahrzunehmen.

Die Probatorik dient vorrangig dazu, zu schauen, ob die „Chemie stimmt“. Es ist wichtig, dass Sie darauf achten, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können - eine wichtige Variable für den Erfolg einer Psychotherapie. Neben dem Anlass für die Therapie werden erste Ziele und Erwartungen besprochen. Weiterhin wird eine sogenannte Anamnese - Krankheitsvorgeschichte- erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.

Parallel dazu wird bei Ihrem Hausarzt, Psychiater etc. ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. In diesem ergänzt Ihr Arzt Informationen zu Ihrem körperlichen Zustand.

Am Ende der Probatorik prüfe ich, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt.

Wenn dem so ist, werden Sie gemeinsam mit mir einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse stellen, i.d.R. 24 Sitzungen (12+12). Im Verlauf der Therapie kann entschieden werden, ob das Stundenkontingent ausreicht, ob die Therapie vorzeitig beendet oder verlängert werden soll.

Wie oft findet Therapie statt?

Einzeltherapiesitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern jeweils 50 Minuten.

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Therapiedauer hängt von der Komplexität der Problematik und den Zielen des jeweiligen Patienten hab.