Gesetzlich versichert
Für gesetzlich Krankenversicherte übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Gesamtkosten einer ambulanten Psychotherapie. Dazu ist auch keine Überweisung vom Hausarzt notwendig – die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis reicht aus.
- Sprechstunde“: Sie dient vorrangig der ersten, oberflächlichen Diagnostik mit Behandlungsempfehlung. Wenn ich Ihnen eine ambulante Psychotherapie oder eine Akutbehandlung empfehle, haben Sie als Krankenversicherte/r Anspruch auf eine Weitervermittlung über die Terminservicestelle. Hierfür dient der ptv 11-Bogen als Leitlinie.
- Erstgespräch: In diesem wird geklärt, worum es eigentlich geht. Hierzu verschaffe ich mir einen ersten Überblick über Sie und Ihre Probleme und Sie können sich ein erstes Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen. Im Anschluss finden, falls beidseits gewünscht, bis zu vier „probatorische Sitzungen“ (Probesitzungen) statt. Die Probatorik dient vorrangig dazu, zu schauen, ob die „Chemie stimmt“. Neben dem Anlass für die Therapie werden erste Ziele und Erwartungen besprochen. Weiterhin wird eine sogenannte Anamnese - Krankheitsvorgeschichte- erhoben. Dabei kommen auch Verfahren der psychologischen Diagnostik zur Anwendung.
- Parallel dazu wird bei Ihrem Hausarzt, Psychiater etc. ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. In diesem ergänzt Ihr Arzt Informationen zu Ihrem körperlichen Zustand.
- Am Ende der Probatorik prüfe ich, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt.
- Wenn dem so ist, werden Sie gemeinsam mit mir einen Antrag zur Übernahme der Kosten bei Ihrer Krankenkasse stellen, i.d.R. 24 Sitzungen (12+12).